0 61 31 - 6 29 99 91 / kanzlei@schaefer-erbrecht.de / Kontaktaufnahme gerne auch auf englisch und französisch

Erbrecht

Unsere Kanzlei ist auf das Erbrecht spezialisiert. Bei allen Situationen, die erbrechtliche Kenntnisse erfordern, sind wir Ihre Ansprechpartner.
 

Wir helfen Ihnen und unterstützen Sie in allen erbrechtlichen Belangen.
 

Unsere Unterstützung umfasst die Planung der Übertragung Ihres Vermögens zu Lebzeiten und von Todes wegen. Wir erarbeiten mit Ihnen das für Ihre Situation passgenaue Testament beziehungsweise Vermögensübertragungslösung: Dabei berücksichtigen wir die speziellen Bedürfnisse Ihrer Familie. Wir passen Standardlösungen, wie das Berliner Testament, an Ihre Situation und Familie an oder entwerfen speziellere Testamentsgestaltungen wie z. B. Behindertentestamente und Testamente für Patchwork-Familien. Gerne beraten wir Sie auch hinsichtlich eines „Familienpools“: Diese gesellschaftsrechtliche Konstruktion bietet bei der Übertragung großer Vermögen viele Vorteile gegenüber herkömmlichen Lösungen.
 

Auch bei den Standardlösungen bieten wir Ihnen Gestaltungen, die wir an Ihre spezielle Situation anpassen und so Ihnen und Ihrer Familie gerecht werden. Gerade die Standardlösungen wie das Berliner Testament sind bei bestimmten Vermögenssituationen insbesondere aus steuerlicher Sicht nicht anzuraten.
 

Von Ihrer Kontaktaufnahme bis zum nach Ihren Vorstellungen erstellten Testament begleiten wir Sie. Wir beantworten selbstverständlich alle Ihre sich bei der Erstellung ergebenden Fragen, sollte es notwendig sein, gerne auch bei mehreren Beratungsterminen in der Kanzlei. Zum nach Ihren Vorstellungen entworfenen Testament erhalten Sie einen ausführlichen Begleitbrief, indem Sie auch Jahre später die Wirkungen Ihres Testaments nachlesen können. Auch wenn nachträglich Fragen aufkommen sollten, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Sprechen Sie uns an.

Wir helfen Ihnen auch, wenn ein Verwandter oder eine nahstehende Person verstorben ist und Sie nicht wissen, wie es jetzt weitergeht: Wer erbt? Wann braucht man einen Erbschein? Was ist mit einem aufgefundenen Testament zu tun? Was geschieht mit der Wohnung und den Habseligkeiten des Verstorbenen?

Was bedeutet die Geschäftsunfähigkeit eines Erblassers für sein Testament?

Was bedeuten die Bestimmungen in einem Testament für Sie? Welche Wirkung hat ein Vermächtnis, eine Auflage, die Anordnung einer Vorerbschaft/ Nacherbschaft?

Unsere Kanzlei ist auf das Erbrecht spezialisiert. Bei allen Situationen, die erbrechtliche Kenntnisse erfordern, sind wir Ihre Ansprechpartner.