0 61 31 - 6 29 99 91 / kanzlei@schaefer-erbrecht.de / Kontaktaufnahme gerne auch auf englisch und französisch
Hiervor stehen oft Fragen wie: Wer ist Erbe? Habe ich einen Pflichtteilsanspruch? Wie hoch ist mein Pflichtteilsanspruch?
Es kann in Erbfällen bei mehreren Erben zu Streitigkeiten kommen: wegen der Anteilshöhe, der Verkauf einer Immobilie aus dem Nachlass, lebzeitigen Schenkungen des Erblassers, der Beerdigung, einem Vermächtnis, einer Auflage, etc. Vielleicht stellt sich auch „nur“ ein Mitglied der Erbengemeinschaft quer. Da die Erbengemeinschaft jedoch grundsätzlich nur einstimmig entscheiden kann, ist sie damit vorerst handlungsunfähig.
Um solche Situationen rechtlich einschätzen zu können und wieder in den Griff zu bekommen, kontaktieren Sie uns.
Wir ziehen es vor, Auseinandersetzungen ums Erbe im Vorfeld zu verhindern. Aus diesem Grund planen und gestalten wir am liebsten mit Ihnen Ihre Vermögensnachfolge nach dem Tod zu Lebzeiten, insbesondere durch die Erstellung von Testamenten. Dabei haben wir nämlich die Möglichkeit, Missverständnisse vor dem Erbfall zu verhindern und damit familiäre Beziehungen zu
schützen.
Wir unterstützen Sie aber auch gerne bei Ihren Erbauseinandersetzungen fachkundig und sachlich.
Aus unserer gestaltenden Tätigkeit kennen wir drohende Gefahren, aber auch Chancen.
Dabei haben wir immer im Blick, welche Folgen Gerichtsprozesse für Familien haben können.
Deshalb streben wir, wenn möglich, eine gütliche Einigung an. Sollte zur Durchsetzung Ihrer
Rechte ein Prozess nicht zu vermeiden sein, führen wir diesen konsequent und sachlich.