0 61 31 - 6 29 99 91 / kanzlei@schaefer-erbrecht.de / Kontaktaufnahme gerne auch auf englisch und französisch

Testamentsvollstreckung

 

Sie möchten jemanden als Erben einsetzen, gleichzeitig aber sicherstellen, dass er Ihr erarbeitetes Vermögen nicht verschwendet? Sie möchten einem lieben Menschen etwas aus Ihrem Vermögen zukommen lassen, dabei garantiert haben, dass er es auf jeden Fall erhält?

Dann könnte für Sie der Einsatz eines Testamentsvollstreckers das Richtige sein.

Wir informieren Sie über die Möglichkeiten der Einsetzung eines Testamentsvollstreckers im Testament, beraten Sie über geeignete Personen, und übernehmen auf Wunsch selbst das Amt des Testamentsvollstreckers.